Neuer Unterfahrschutz bei Kippern, Tiefladern mit eingeschobenen Rampen und Pritschenfahrzeugen!

Seit 1.9.2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben an den Unterfahrschutz (UFS) bei Anhängern mit EG Tygenehmigung – und ab Juli 2022 auch bei TÜV-einzelgenehmigten Fahrzeugen.

Deshalb bekommen unsere Kipper, Tieflader mit eingeschobenen Rampen, Fahrgestelle und auch Pritschenfahrzeuge in Kürze am Heck ein neues, elegantes Design! Wir haben für unsere Fahrzeuge einen eigenen UFS konstruiert und diesen vom TÜV Nord prüfen und freigeben lassen. Sehen Sie hier, wie unsere Fahrzeuge (ohne feststehende Rampen) zukünftig aussehen werden und welche Vorteile der neue UFS Ihnen bietet:

Damit die empfindliche und teure Beleuchtung (hier LED-Leuchten) weiterhin gut geschützt ist, wird sie zukünftig im UFS eingebaut. Das gleiche gilt für das Nummernschild mit Beleuchtung, das trotzdem gut sichtbar sein wird. Die notwendigen Spurhalte-/Positionsleuchten werden seitlich am UFS angebracht, so dass die Verkabelung gut geschützt im UFS liegt. Sammelt sich Dreck im UFS so kann er durch die Schlitze im Boden ausgespült werden!

Weitere Infos zum Thema, wieso ein neuer Unterfahrschutz an Anhängern angebaut werden muss und was sich hier gem. R58-03 ändert lesen Sie in unserer Infothek:

Wieso gibt es einen neuen Unterfahrschutz bei Anhängern? Was ändert sich beim Unterfahrschutz gemäß R58-03?