Wie finde ich heraus, wie hoch die Anhängelast meines LKW für Tandem-Tieflader oder Tandem-Kipper ist? Darf ich auch einen Anhänger mit höherem zulässigem Gesamtgewicht mit meinem Zugfahrzeug ziehen?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein genannt) finden Sie im unten stehenden Fließtext den Hinweis auf SDAH (Starrdeichselanhänger) oder Zentralachsanhänger. Die Zahl hinter dieser Angabe ist die Achslast in kg, die Ihr Zugfahrzeug ziehen darf. Hinzu kommt noch die Stützlast, die das Zugfahrzeug aufweist. Diese steht i.d.R. auch im Fließtext. Die Stützlast darf zur Achslast des maximal zulässigen Gesamtgewichts hinzugezogen werden.

Reicht die angegebene Achslast für Ihre Anwendung nicht aus, müssen Sie beim Hersteller des Zugfahrzeugs nachfragen, ob es die Möglichkeit für eine Auflastung gibt!

Sie können auch Anhänger mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht anhängen – allerdings dürfen diese nicht voll ausgeladen werden, sondern nur bis zur zulässigen eingetragenen Zentralachsanhängelast. Passen muss natürlich die Zugöse – Sie dürfen nicht einen Anhänger mit 50er Öse an eine Maulkupplung mit 40mm Durchmesser anhängen.

Vorsicht aber in folgendem Fall: Sie wollen einen Tieflader mit 14t Gesamtgewicht an einen 7,5t LKW hängen und diesen nur bis zur eingetragenen Anhängelast von beispielsweise 11000kg beladen. Von der Zugkombination her ist dies zulässig, aber Sie dürfen diese Kombination nicht mit der alten Führerscheinklasse 3 oder der umgeschriebenen Führerscheinklasse CE79 fahren. Der Achsabstand bei einem 14t Tieflader ist größer als die zulässigen 990mm für die alte Führerscheinklasse 3/CE79!

  • Foto von Zulassungsbescheinigung Teil I

 

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