Welche Anhänger darf ich mit meinem C1E- oder CE79 LKW-Führerschein (alte Führerscheinklasse 3) ziehen?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass Sie einen Tandem-Anhänger mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als in den Fahrzeugpapieren vom LKW eingetragen anhängen, wenn der Anhänger nur bis zu dem zulässigen eingetragenen Gesamtgewicht beladen wird.

Beispiel 1: Ein LKW, der eine Zentralachsanhängelast von 5000kg und 500kg Stützlast eingetragen hat, darf auch einen Anhänger mit beispielsweise 6900kg Gesamtgewicht ziehen, wenn dieser nur bis zu einem Gesamtgewicht von 5500kg beladen wird. Die Stützlast wird in diesem Fall dem Anhänger zugerechnet – der LKW darf nur um die Stützlast reduzierte Last ausgeladen werden.

Beispiel 2: Ihr 7,5t LKW hat eine Zentralachsanhängelast von 10.500kg eingetragen zuzüglich 500kg Stützlast, Sie leihen sich einen Anhänger mit eingetragenem Gesamtgewicht von 14.000kg und beladen ihn bis zu 11.000kg Gesamtgewicht und achten auch auf die richtige Lastverteilung.

Das ist soweit zulässig – allerdings müssen Sie noch die Führerscheinklassen Ihrer Fahrer in die Betrachtung mit einbeziehen! Hier gibt es Beschränkungen bei folgenden LKW-Führerscheinklassen:

Führerscheinklasse C1E: Mit dieser Führerscheinklasse darf ich nur Anhänger bis maximal 4500kg Gesamtgewicht (d.h. incl Stützlast) ziehen. Auf dem Typenschild des Anhängers und in den Fahrzeugpapieren dürfen also nur 4500kg Gesamtgewicht eingetragen sein. Ein C1E Führerscheinbesitzer darf den 6,9t Anhänger nicht ziehen – auch nicht, wenn er ihn nur bis 4,5t GG beläd. Das gleiche gilt für Tandem Anhänger mit 5000kg Gesamtgewicht, die früher aufgrund der Mautvermeidung häufig gekauft wurden. Der Anhänger muss in den Papieren und auf dem Typenschild nachweislich abgelastet sein – sonst handelt es sich um  Fahren ohne Führerschein.


Tandem-Tieflader Typ 544/4500 – Tiefladertyp speziell für C1E-Führerscheinbesitzer

Führerscheinklasse CE79/alte Führerscheinklasse 3: Ein Fahrer mit dieser Führerscheinklasse darf den geliehenen Anhänger aus Beispiel 2 nicht ziehen – bei dieser Führerscheinklasse gilt, dass der Achsabstand maximal 990mm betragen darf sowie die Achslast auf 11.000kg begrenzt ist. Auch hier handelt es sich um Fahren ohne Führerschein.

Die Informationen beziehen sich auf das deutsche Straßenverkehrsrecht!