Wieso gibt es einen neuen Unterfahrschutz bei Anhängern? Was ändert sich beim Unterfahrschutz gemäß R58-03?

Ab 1.9.2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben an den Unterfahrschutz (UFS) bei Anhängern mit EG Typgenehmigung – und ab Juli 2022 auch bei TÜV einzelgenehmigten Fahrzeugen.

Zum Hintergrund: der UFS soll verhindern, dass bei einem Auffahrunfall das auffahrende Fahrzeug in den kritischen Heckbereich des vorausfahrenden bzw. stehenden Fahrzeugs gelangt; die Insassen des auffahrenden Fahrzeugs sollen dadurch besser geschützt werden.

Deshalb wurden am 18. Juni 2016 von der EU neue technische Anforderungen an den UFS in der Änderungsserie 03 definiert und verabschiedet und diese gelten ab 1.9.2021. Die Anforderungen an den UFS bei schweren Nutzfahrzeugen und Anhängern wurden hier deutlich verschärft! Geändert wurde zum einen die zulässige Bodenfreiheit unter dem Querträger des UFS. Sie betragen zukünftig i.d.R. nur noch 450mm statt 550mm. Weiterhin wird ein maximaler Heckabstand von 200mm (bisher 400mm) vorgeschrieben, der im nicht verformten Zustand einzuhalten ist. Geändert hat sich auch die Form des Querträgerquerschnitts sowie deren Anbaulage. Und die Anforderungen an die Festigkeit des UFS sind deutlich erhöht worden – galten früher Prüfkräfte von 50% der zul. Gesamtmasse, sind diese jetzt auf 85% der Gesamtmasse erhöht werden. Diese müssen in Prüfungen von technischen Prüforganisationen nachgewiesen und genehmigt werden. Jeder UFS muss zukünftig eine Genehmigungskennzeichnung erhalten.

Wir hätten als Fahrzeugbauer nun auf Zukauf von schon geprüften UFS von Komponentenherstellern setzen können. Diese UFS sind aber sehr teuer und passen nicht unbedingt zu unserer Fahrzeugkonstruktion und unserem Fahrzeugdesign sowie schränken uns bei der Wahl der Beleuchtung ein.

Wir haben deshalb selber neue UFS mit Anbindung designed und konstruiert, die unsere Anforderungen und die unserer Kunden am besten erfüllen sowie bei den meisten Tiefladern, Kippern und Fahrgestellen zu verwenden sind:

 

Damit die Beleuchtung weiterhin gut geschützt ist, wird sie zukünftig im UFS eingebaut. Das gleiche gilt für das Nummernschild mit Beleuchtung, das trotzdem gut sichtbar sein muss. Die notwendigen Spurhalte-/Positionsleuchten werden seitlich am UFS angebracht, so dass die Verkabelung gut geschützt im UFS liegt. Sammelt sich Dreck im UFS so kann er durch die Schlitze im Boden ausgespült werden.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unsere neuen Unterfahrschutze die Genehmigungsprüfungen des TÜV bestanden haben, die Änderung der Typgenehmigung beim KBA schon genehmigt wurde und wir Ihnen weiterhin die Tieflader/Kipper/Fahrgestelle/Pritschenfahrzeuge mit EG-Typgenehmigung liefern können!

Blomenröhr Fahrzeugbau GmbH, 3.9.2021